Eigentlich hatte ja jeder von uns eine eigene Seite.
Diese sind leider mit Werbung verseucht. Jetzt bauen wir
eine neu Seite
Bis diese fertig ist, haben wir mal kurz unsere alten Seiten
zusammengebaut, so dass ihr uns wenigsten sehen könnt.
Sexuelle
Handlungen mit Tieren nicht verboten
Für jeden Menschen, der Respekt und Verantwortungsbewusstsein
gegenüber Tieren besitzt, ist Sodomie (veralteter Begriff)
beziehungsweise Zoophilie (Hingezogensein und sexuelle Handlungen
mit Tieren) ein emotionales Thema. Bis 1969 waren sexuelle
Handlungen mit Tieren in Deutschland laut § 175 b Strafgesetzbuch
verboten.
Die widernatürliche Unzucht, welche von
Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis
zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen
Ehrenrechte erkannt werden.
Nach Änderung der ersten Strafrechtform, wurde die
Strafbarkeit aufgehoben.
Auch in Österreich wurde 1971 das Gesetz abgeschafft
und so verlor in beiden Ländern das Tier den Schutz
vor sexuellen Übergriffen durch den Menschen.
Das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG 2 a und b) greift
nur, wenn auch erhebliche Schmerzen und Leiden dem Tier
zugefügt werden, oder wenn es ein fremdes Tier ist,
greift das StGB §303 wegen Sachbeschädigung.
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In Zusammenarbeit mit Katzenhilfe
ohne Grenzen haben wir diesen Banner auf unserer Homepage.
Wenn sie auf diesen Link klicken, kommt dies dem Tierheim
PAD zugute.
An alle 4-Beiner und ungefiederte 2- Beiner
Ihr könnt mir auch ne Nachricht hinterlassen oder
mir schreiben wie euch die Seite gefällt.
Dazu hab ich mein Gästebuch

Milli durfte nach fast 3 Jahren imPAD nun zu ihrer neuen Familie
nach Schweden ziehen. Das sind die Momente, wo man sich freut
und das Gefühl hat, auch wenn wir die Welt nicht retten
können. Für Milli hat es sich nun gelohnt, dass
wir Tierschutz machen.
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